Erfolgreiche Schularbeit wird von guter Zusammenarbeit aller am Entwicklungsprozess der Kinder beteiligten Personen getragen. Deshalb legen wir großen Wert auf eine konstruktive und vertrauensvolle Mitarbeit aller Eltern unserer Schulkinder.
Im Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) sind Wahlvorschriften und Aufgabenbereiche der Mitwirkungsorgane festgeschrieben.
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertretungen können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie werden mit der Wahl zu Mitgliedern der Schulpflegschaft. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Mitglied der Schulkonferenz, sofern er es nicht ablehnt.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Für das Schuljahr 2019/2020 wurden folgende Eltern gewählt:
Schulpflegschaftsvorsitzender: Marcel Thiemann
Vertreterin: Sabine Ostrowski
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsicht richten. Die Schulkonferenz hat bei Schulen bis zu 200 Schülerinnen und Schülern sechs Mitglieder. Die sechs Mitglieder der Schulkonferenz setzen sich zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern zusammen.
Für das Schuljahr 2020/2021 wurden folgende Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt:
Eltern: Marcel Thiemann, Sabine Ostrowski, Bettina Kanstein
Lehrerinnen: Silke Clüter, Nora Atteln, Julia Molde
Die Schulleiterin führt den Vorsitz der Schulkonferenz. Sie ist nicht stimmberechtigt, entscheidet aber in Pattsituationen.
Über die gesetzlich geregelten Möglichkeiten hinaus gibt es für Eltern an unserer Schule zahlreiche Gelegenheiten zum Engagement: z.B. als Lesemütter oder -väter, als Helfer bei der Radfahrausbildung oder bei der Durchführung von Projekten, beim Backen und Basteln, bei Sportfesten und als Begleitung bei Klassenfahrten oder Lesewettbewerben. Unsere Schulfeste und Weihnachtsfeiern sowie die Abschlüsse von Projekttagen wären ohne die unterstützende Mitarbeit von Eltern kaum durchführbar. Gerade das gemeinsame Erleben und Gestalten stärkt unser Zusammengehörigkeitsgefühl. Eltern und Lehrer freuen sich gleichermaßen, wenn Kinder eifrig und selbstbewusst ihr Können und ihre Arbeiten präsentieren. Gleichzeitig erhalten die Eltern neuer Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, uns sowie die Klassenkameraden und deren Eltern näher kennenzulernen.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Eltern, die uns immer so tatkräftig unterstützen und laden gleichzeitig auch alle anderen dazu ein, sich an unserem Schulleben aktiv zu beteiligen.